Familienrecht

„Wer vor einer
Trennung oder
Scheidung steht
hat vielerlei
Fragen.“

Wie trenne ich mich richtig?
Welche Zeitpunkte gelten dafür?
Kann ich sofort die Scheidung einreichen?
Wer nimmt die Kinder?
Wer muss an wen Ausgleiche in Form von Unterhalt zahlen?
Was passiert mit der gemeinsam erworbenen Immobilie?
Wie teile ich den Hausrat auf?

Bei all den objektiven Fragen kommt dazu noch die persönliche Betroffenheit. Ich helfe Ihnen dabei, die mit einer Trennung und Scheidung einhergehenden Probleme systematisch objektiv aufzuarbeiten.

Mein Tätigkeitsgebiet umfasst die Regelungen der Unterhaltsansprüche, nämlich der Kindesunterhaltsansprüche, des Trennungsunterhaltes und auch des nahehelichen Ehegattenunterhaltes. Die Geltendmachung von Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen bezüglich Ihrer Kinder.

Auch berate und vertrete ich Sie, wenn Scheidungen und Versorgungsausgleich durchzuführen sind und stehe Ihnen bei der Regelung des Zugewinns, Teilung von Hausrat und Regelungen, die die die Ehewohnung betreffen, bei.

Ebenso vertrete ich sie bei Übergriffen in der Ehe, Vormundschaft/Betreuung, Kindschaftsrecht und Adoption.

Tel. 02592 23334